Beheizte Wintergärten
mit oder ohne offene Wohnhaus-Verbindung erweitern den Wohnbereich des
Gebäudes. Sie gelten als ein Stück Fassade bzw. Außenhülle des Gebäudes
und sind bei der Gesamt-Wärmebelastung zu berücksichtigen.
Den Heizverlust (Transmissionsverluste) sind die solaren Gewinne
entgegenzusetzen. Bei kleineren Wohngebäuden, wie Ein- und
Zweifamilienhäusern, gilt der sogenannte vereinfachte Nachweis. |